Nachbarschaftshelfer*in für pflegebedürftige Menschen werden (August)
Seit Anfang des Jahres können Nachbarschaftshelfende erstmals eine Aufwandsentschädigung erhalten, wenn sie pflegebedürftige Nachbarn unterstützen – finanziert über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI der Pflegebedürftigen.
Jede registrierte Person ab 14 Jahren (bis 18 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) kann sich engagieren. Nach einer kurzen Schulung übernehmen Sie alltagsnahe Aufgaben wie Begleitungen, Einkäufe oder Hilfe im Haushalt – für Menschen mit mindestens Pflegegrad 1.
Damit Sie sicher und gut begleitet in Ihre Tätigkeit starten können, stehen Ihnen Schulungen zur Verfügung, die praxisnahes Grundlagenwissen für einen gelungenen Einstieg vermitteln. Hier finden Sie die nächsten Präsenztermine in Brandenburg an der Havel:
24.08.2026 | 10:00-17:00 Uhr
Schulung zur Nachbarschaftshilfe
31.08.2026 | 10:00-12:00 Uhr
Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe (Bei passenden beruflichen Qualifikationen reicht die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Nachbarschaftshilfe Brandenburg)
Referentin: Ines Ewald
Darüber hinaus gibt es einen Online-Selbstlernkurs.
