Fragen zum Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement ist
- freiwillig
- öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt
- gemeinwesenorientiert, d.h. es unterstützt die einer Gemeinde gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg obliegenden und in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner zu erfüllenden Aufgaben
- unentgeltlich (nicht auf Gewinn ausgerichtet)
und es wird - mit einem gewissen Grad an Organisiertheit
- in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt
Ehrenamtliche sind in der Regel über die Organisation versichert, bei der sie tätig sind. Dies umfasst:
- Unfallversicherung: Schützt gegen Risiken, die aus den Folgen von Unfällen im Ehrenamt entstehen können.
- Haftpflichtversicherung: Schützt gegen finanzielle Risiken, die aus dem Schaden den Engagierte anderen Personen oder Gegenständen zufügen, entstehen können.
Für Freiwillige, die nicht im Rahmen von juristischen Personen (Vereine, Einrichtungen usw.) tätig sind, greift die Landesversicherung. Mehr Informationen zum Versicherungsschutz des Landes Brandenburg für Ehrenamtliche finden Sie auf der Ehrenamtsseite des Landes Brandenburg.
Links zum Thema:
Die Berufsgenossenschaft BGW erfasst die Ehrenamtlichen der Träger im Gesundheitswesen und der freien Wohlfahrtspflege.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist zuständig für Kirchenverwaltungen, religiöse Gemeinschaften, Berufs- und Sozialverbände, Sportvereine sowie Vereine und Organisationen der Erholung, Belehrung, Unterhaltung und Geselligkeit.
Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich sind über die Unfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen geschützt.
Ehrenamtliche, die sich im Kinder- und Jugendbereich engagieren, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch andere Organisationen (z. B. Seniorenheime) setzen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses voraus. Bei den im Engagementfinder aufgeführten Einsatzstellen steht dabei, ob ein Führungszeugnis benötigt wird.
Das Bundesamt für Justiz hat entschieden, dass das Führungszeugnis für alle Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenfrei ausgestellt werden muss, unabhängig davon, ob sie eine Aufwandsentschädigung erhalten oder nicht. Das Freiwilligenzentrum oder die Organisation für die Sie ehrenamtlich tätig werden wollen, gibt Ihnen ein Antrag mit. Mit diesem Antrag können Sie beim Bürgerservice der Stadtverwaltung das Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis wird Ihnen nach Hause geschickt und Sie zeigen es in der Organisation vor.
Bis zu welchem Betrag ist die Übungsleiterpauschale steuerfrei? Ist die Ehrenamtspauschale steuerfrei? Auf der Ehrenamtsseite des Landes Brandenburg finden Sie mehr Infos zum Thema Steuer für ehrenamtliche Pauschalen.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Broschüre herausgebracht, die den Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht betrachtet.
Ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einem Umfang von 15 Stunden in der Woche sind ohne Weiteres möglich. Nach der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen sind ehrenamtliche Tätigkeiten auch in einem Umfang von mehr als 15 Wochenstunden möglich, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Dabei darf die berufliche Eingliederung vom Ehrenamt nicht betroffen sein, d. h. der Ehrenamtliche ist bereit zeitnah das Engagement einzuschränken oder aufzugeben. Die Arbeitsämter entscheiden im Einzelfall, ob die berufliche Wiedereingliederung leidet. In jedem Fall sind Arbeitslose dazu verpflichtet, ihr Engagement ab 15 Wochenstunden dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie sich ehrenamtlich engagieren. Das Ehrenamt darf aber die Gesundung nicht gefährden.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen gelten für eine ehrenamtliche Tätigkeit die gleichen Regelungen wie bei einer beruflichen Tätigkeit:
- Bei einer vollen Erwerbsminderung können Sie sich drei Stunden pro Tag engagieren.
- Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente können Sie sich mehr als drei aber weniger als sechs Stunden am Tag engagieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Sozialverband vdk.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ebenso wie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine besondere Form des ehrenamtlichen Engagements für Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Hierbei engagieren sich junge Menschen für ein Jahr verbindlich in der Regel 40 Stunden pro Woche. Sie werden pädagogisch begleitet und nehmen an 24 Bildungstagen teil. Das FSJ und das FÖJ dienen als Orientierungsjahr, bei dem die Teilnehmenden sich beruflich orientieren und Praxiserfahrung sammeln können. Somit sind Freiwilligendienste eine gute Möglichkeit den Übergang von der Schule zur Ausbildung oder zum Studium zu gestalten. Freiwilligendienstleistende sind sind sozialversichert, haben Urlaubsanspruch und erhalten ein Taschengeld sowie einen Zuschuss zu Unterkunft unf Verpflegung.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht von vermittelnden Stellen sind auf der Homepage des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu finden.
Der Bundesfreiwilligendienst wurde eingeführt als mit der Abschaffung der Wehrpflicht der Zivildienst wegfiel. Menschen jeglichen Altersab 16 Jahren können einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.Beim Bundesfreiwilligendienst sind die Freiwilligen 40 Stunden pro Woche aktiv. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.
Weitere Informationen und eine Übersicht von Einsatzstellen gibt es auf der Homepage zum Bundesfreiwilligendienst des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.