Anerkennung
Ehrenamtliche setzen ihre freie Zeit ein, um sich für andere oder eine gute Sache zu engagieren. Sie erhalten dafür in der Regel keine finanzielle Entlohnung. Ehrenamtliches Engagement sollte nicht als selbstverständlich betrachtet sondern besonders wertgeschätzt werden. Diese Wertschätzung spiegelt sich in der Anerkennungskultur wieder.
Anerkennungskultur intern
In erster Linie ist die Organisation für die sich die Freiwilligen engagieren für die Anerkennung zuständig. Die Wertschätzung sollte bereits im täglichen Umgang miteinander deutlich werden:
- Schaffen Sie eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
- Begrüßen Sie die Ehrenamtlichen mit dem Namen.
- Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche und um genaue Erläuterungen zu geben.
- Erkundigen Sie sich nach dem Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit und lassen Sie sich von der speziellen Aufgabe erzählen.
- Laden Sie zu Dienstbesprechungen ein.
- Beteiligen Sie Ehrenamtliche rechtzeitig an der Planung von Vorhaben.
- Erwähnen Sie die Tätigkeiten lobend gegenüber leitenden Mitarbeitern und signalisieren Sie gegenüber hauptberuflichen Mitarbeitern, dass ehrenamtliche Tätigkeit einen wichtigen Platz in Ihrer Organisation hat.
- Berichten Sie innerhalb und außerhalb Ihrer Organisation über das Engagement Ihrer Ehrenamtlichen.
- Respektieren Sie die Wünsche Ihrer Ehrenamtlichen.
- Bitten Sie um einen Bericht in Ihrem Entscheidungsgremium (Vorstand).
Darüber hinaus lässt sich eine Wertschätzung von Ehrenamtlichen auch mit wenigen finanziellen Mitteln erreichen z. B.:
- Zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Ostern, Weihnachten) eine Karte schicken.
- Hängen Sie in Ihrer Organisation eine Übersicht mit Fotos aller Ehrenamtlichen auf.
- Informieren Sie regelmäßig über Fortbildungsangebote bzw. organisieren Sie Fortbildungen für Ihre Ehrenamtlichen. Sie können bei Bedarf auch auf das Freiwilligenzentrum zukommen.
- Laden sie Ihre Freiwilligen zum Kaffeetrinken oder zu einem Ausflug ein.
- Feiern Sie Erfolge und Projekte.
- Erstatten Sie die Auslagen für Kosten, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen und oft selbstverständlich durch freiwillig Mitarbeitende ausgelegt werden.
Vielleicht ist es Ihnen auch möglich zusätzlich besondere Highlights anzubieten wie:
- Bringen Sie wichtige Persönlichkeiten aus dem Umfeld mit Ihren Ehrenamtlichen zusammen.
- Richten Sie einen Treffpunkt für Ehrenamtliche ein.
- Würdigen Sie Ihre Ehrenamtlichen mit Auszeichnungen.
- Stellen sie Fördermittel für den Ausbau der ehrenamtlichen Tätigkeit im Haushalt ein oder auch für neue Projektideen von Ehrenamtlichen.
- Organisieren Sie einem Theaterabend oder besuchen sie andere Veranstaltungen mit Ehrenamtlichen gemeinsam.
Anerkennung in der Stadt Brandenburg an der Havel
In Brandenburg an der Havel engagierte Ehrenamtliche, die sich mindestens 200 Stunden im Jahr engagieren und eine Aufwandsentschädigung erhalten, können den Ehrenamtsnachweis Brandenburg an der Havel beantragen. Damit können sie die städtischen Vergünstigungen nutzen.
Ablauf zur Beantragung:
Prüfung, ob Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Engagement findet in Brandenburg an der Havel statt.
- Das Engagement erfolgt seit mindestens einem Jahr.
- Das Engagement umfasst mindestens 200 Stunden im Jahr.
- Das Engagement wird auch in Zukunft fortgeführt.
- Mit dem ehrenamtlichen Engagement ist eine Aufwandsentschädigung verbunden.
Erfassung
Die Vereine und Organisationen bzw. das Freiwilligenzentrum stellen die Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt des Ehrenamtsnachweises sicher. Sie sind für die Beachtung der Voraussetzungen und des Verfahrens dieser Satzung verantwortlich. Das Bestehen der Voraussetzungen zur Erteilung des Nachweises ist durch dazu befugte Personen mittels eines Erfassungsbogens zu bestätigen. Die Einhaltung der Grundsätze dieser Satzung sowie die Benennung einer oder mehrerer befugter Personen sind durch eine schriftliche Erklärung der Vereine und Organisationen (i. d. R. Vorstandmitglieder, Vorsitzende, Geschäftsführer o. ä.) zu dokumentieren (Verpflichtungserklärung).
Anforderung Ehrenamtsnachweis
Der Ehrenamtsnachweis wird durch rechtsfähige Vereine und Organisationen an die in ihrem Auftrag tätigen Ehrenamtlichen ausgegeben. Ehrenamtlich Tätige mit Aufwandsentschädigung in nicht rechtsfähigen Initiativen erhalten den Ehrenamtsnachweis durch das Freiwilligenzentrum der Stadt Brandenburg an der Havel. Sind Bürger/innen in mehreren Einsatzstellen ehrenamtlich aktiv, werden die nachgewiesenen Stunden verschiedener Einsatzstellen über mehrere Erfassungsbögen gesammelt und vom Freiwilligenzentrum bei Prüfung der Voraussetzungen berücksichtigt.
Die Vereine und Organisationen, welches den Ehrenamtsnachweis an eigene ehrenamtlich Tätige ausgeben wollen, übermitteln nach Prüfung und Bestätigung der Voraussetzungen den Erfassungsbogen für jede/n ehrenamtlich Tätige/n an das Freiwilligenzentrum und erhalten von dort per Mail den Ehrenamtsnachweis in Form einer E-Card als schreibgeschützte PDF oder ersatzweise per Post eine Karte aus festem Papier.
Ehrenamtliche, die sich mindestens 200 Stunden im Jahr engagieren und keine Aufwandsentschädigung erhalten, können die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg beantragen. Die städtischen Vergünstigungen sind in der Ehrenamtskarte automatisch enthalten.
Einmal jährlich zeichnet die Stadt Brandenburg an der Havel verdiente ehrenamtlich engagierte Brandenburger und Brandenburgerinnen aus. Sie würdigt damit nicht nur deren Engagement sondern rückt es auch in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Organisationen und Vereine können Ehrenamtliche für die Auszeichnung vorschlagen. Die Ausschreibung wird über die Homepage der Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht.
Die Stadt Brandenburg an der Havel bietet verschiedenen gemeinnützigen Organisationen sowie Vereinen und damit auch deren Ehrenamtlichen auf vielfältige Weise Unterstützung an:
Sportförderung:
- entgeltfreie Nutzung der kommunalen Sporthallen und Sportplätze für gemeinnützige Sportorganisationen zur Ausübung des Übungs- und Wettkampfbetriebes
- kommunale Sportförderung für näher bestimmte Sportorganisationen
- Vergünstigung des Marienbades bei der Nutzung durch Schul- und Vereinsschwimmen
Freibadestellen
- Sondernutzung der Freibadestellen für Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter auf Antrag
Schulen
- entgeltfreie Nutzung von Einrichtungen für gemeinnützige Organisationen auf Antrag
Volkshochschule
- entgeltfreie Durchführung von Veranstaltungen von besonderer Bedeutung
- kostenfreie Bereitstellung von Beratungsräumen für ausgewählte Nutzer
Städtische Musikschule
- Proberäume für ausgewählte musikalische Ensembles (Chöre)
Kulturmanagement
- kostenlose Nutzung einer mobilen Bühne und von Biertischgarnituren für gemeinnützige Vereine
- Dauerleihgabe von Staffeleien an ausgewählte gemeinnützige Adressaten
Museum
- Unterstützung ehrenamtlich geführter Museen durch die Arbeitsgemeinschaft Museum (z.B. durch Hilfen bei der Ausstattung, Ausstellungstechnik oder bei der Öffentlichkeitsarbeit)
Brandenburger Theater
- Kooperationen mit gemeinnützigen Veranstaltern in den Bereichen Musik und Theater, die sich eindeutig dem Kultur- und Bildungsauftrag zuordnen lassen (unter Berücksichtigung des Theaterspielplans)
Paulikloster und Altstädtisches Rathaus
- ermäßigte Nutzungsentgelte für in Vereinen organisierte ehrenamtlich Tätige
Freiwilligenzentrum
- kostenlose Beratung rund um das Thema „Ehrenamt“ für gemeinnützige Organisationen, für ehrenamtlich Tätige und sonstige Interessierte
- Vermittlung von Freiwilligen an bekannte Einsatzstellen und in Projekte
- Öffentlichkeitsarbeit und öffentlichkeitswirksame Projekte zum Thema „Ehrenamt“ und zur Gewinnung neuer Freiwilliger
Ehrungen im Land Brandenburg
Das Land Brandenburg verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Auf der Ehrenamtsseite des Landes Brandenburg erhalten Sie einen Überblick.
Bundesweite Ehrungen
Eine Übersicht zu bundesweiten Ehrungen finden Sie auf der Ehrenamtsseite des Landes Brandenburg.
Eine Übersicht zu bundesweiten und europaweiten Ehrenamtspreisen finden Sie auf der Seite des Deutschen Engagementpreises.