Fragen für Organisationen

Auf dieser Seite können Vereine, Initiativen und Organisationen Engagementangebote veröffentlichen, die gemeinnützig bzw. gemeinwohlorientiert und arbeitsmarktneutral sind. Es geht um sinnvolle Aufgaben für Freiwillige, die Mitgestaltung und eine persönliche Erfüllung ermöglichen. Diese Seite ist parteipolitisch unabhängig. Rassistische, sexistische, diskriminierende und gesetzeswidrige Inhalte, parteipolitische Werbung sowie Inhalte von extremistischen Organisationen und Initiativen werden nicht veröffentlicht.

Als Organisation sind Sie für die Aktualität Ihrer Angebote verantwortlich und sind gebeten, Änderungen dem Freiwilligenzentrum zu übermitteln oder nach Start des Login-Bereiches selbst zu aktualisieren. Wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht aktuell sind oder es Probleme bei der Funktionalität gibt, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Alle eingereichten Texte werden vor der Veröffentlichung ggf. redaktionell bearbeitet.

Es empfiehlt sich eine Ehrenamtsvereinbarung mit den Freiwilligen abzuschließen. In einer Ehrenamtsvereinbarung werden die Eckdaten zum ehrenamtlichen Engagement festgehalten wie Einsatzort, Einsatzzeit, Ansprechpartner, usw. Ebenso wird festgehalten, was die Einsatzstelle den Ehrenamtlichen bietet wie beispielsweise Versicherungsschutz, Erstattung entstandener Kosten, usw. Die Ehrenamtsvereinbarung ist vor allem als Nachweis für die Versicherung notwendig. Sollte der Versicherungsfall eintreten, kann die Einsatzstelle so nachweisen, dass der Freiwillige dort aktiv war. Ein Muster für eine Ehrenamtsvereinbarung erhalten Sie beim Freiwilligenzentrum Brandenburg an der Havel.

Um Ihre Organisation und die Freiwilligen zu schützen, sollten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. Eine Haftpflichtversicherung der Organisation sollte auch für alle Schäden aufkommen, die durch Freiwillige während der Arbeitszeit entstehen. Es empfiehlt sich außerdem eine Unfallversicherung für die Freiwilligen abzuschließen. Klären Sie vor Einsatz der Ehrenamtlichen ab, inwieweit der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Ihrer Organisation geregelt ist.

Für Freiwillige, die nicht im Rahmen von juristischen Personen (Vereine, Einrichtungen usw.) tätig sind, greift die Landesversicherung. Mehr Informationen zum Versicherungsschutz des Landes Brandenburg für Ehrenamtliche finden Sie auf der Ehrenamtsseite des Landes Brandenburg.

Links zum Thema:

Die Berufsgenossenschaft BGW erfasst die Ehrenamtlichen der Träger im Gesundheitswesen und der freien Wohlfahrtspflege.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist zuständig für Kirchenverwaltungen, religiöse Gemeinschaften, Berufs- und Sozialverbände, Sportvereine sowie Vereine und Organisationen der Erholung, Belehrung, Unterhaltung und Geselligkeit.

Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich sind über die Unfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen geschützt.

Ehrenamtliche, die sich im Kinder- und Jugendbereich engagieren, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch in anderen Bereichen, in denen mit Schutzbefohlenen gearbeitet wird (z. B. Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) kann es sinnvoll sein, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen zu lassen. Sie dürfen die Führungszeugnisse jedoch aus Datenschutzgründen nicht einbehalten, sondern sehen sie lediglich ein und machen sich einen Vermerk dazu.
Das Bundesamt für Justiz hat entschieden, dass das Führungszeugnis für alle Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenfrei ausgestellt werden muss, unabhängig davon, ob sie eine Aufwandsentschädigung erhalten oder nicht. Dazu geben Sie Ihren Freiwilligen einen Antrag mit. Ein Muster für einen solchen Antrag erhalten Sie beim Freiwilligenzentrum Brandenburg an der Havel. Die Freiwilligen können damit das Führungszeugnis beim für sie zuständigen Bürgerservice beantragen.